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Analysen von Abstrichstäbchen für Covid-19 Tests




Mit der Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde die tägliche Testpflicht noch einmal deutlich erweitert, teilweise werden tägliche Tests verlangt. Abgesehen von der Fragwürdigkeit der Sinnhaftigkeit wird es damit noch wichtiger die Frage zu klären, ob es wirklich hochgefährliche Ethylenoxidreste auf den Teststäbchen gibt, was von offiziellen Stellen verneint wird, aber aufgrund einer wissenschaftlichen Untersuchung aus 2004 zu vermuten war.

Aus diesem Anlass werden in Ergänzung zu der ersten Veröffentlichung dieses Berichts weitere Ergebnisse berichtet. Es stellt sich heraus, dass der Verdacht auf das Vorhandensein von Ethylenoxid in den meisten Fällen bestätigt und damit die Konkretisierungen von Gesundheitsgefährdungen durch die Teststäbchen auf einer breiteren Basis steht. Es wurde erstmals auch ein Abstrichstäbchen mit der Kennzeichnung R (R für „radiation“, also Sterilisierung durch Gammastrahlung), bei dem tatsächlich kein Ethylenoxid gefunden wurde.

Es werden die schon einmal berichteten Ergebnissen im Bericht belassen, da es die Gesamtschau von allen bisher vorhandenen Ergebnissen ist, damit jeder Leser sich selbst einen Überblick über die Datenlage verschaffen kann.


Hier die komplette Analyse zum Download als PDF-Datei von


Prof. Dr. Werner Bergholz Ehem. Professor of Electrical Engineering w.bergholz@jacobs-university.de Melanie Christ ManuelaCeresa 28.02.2022


Analysen-von-Teststäbchen-2022_02_28-1
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Für alle, die nur das Fazit sehen wollen - hier ist es:


Aus diesen Untersuchungen ist zu folgern, dass signifikante Gefährdungen der Gesundheit bei der Anwendung der Abstrichstäbchen ausgehen:

  1. Ethylenoxid und 2-Chlorethanol wurden eindeutig in ca. 75% der untersuchten Proben nachgewiesen. Da eine Anwendung in Mund und Nase vorgesehen ist, ist eine Lebensmittelvorschrift anwendbar, wonach es KEINE Toleranzgrenze gibt, da beide Substanzen extrem krebserregend und erbgutschädigend sind. Wird EO nachgewiesen, schwanken die Konzentrationen um einen Faktor 10, das heißt der Prozess EO Ausgasungsprozess ist je nach Hersteller unzureichend bis inakzeptabel.

  2. Die mechanische Beschaffenheit, dass signifikante Mengen des Abstrichstäbchens nach Anwendung im Körper verbleiben, ist für ein solches medizinisches Produkt absolut inakzeptabel und gilt für alle Abstrichstäbchen. Es ist nicht auszuschließen, dass sehr kleine Bruchstücke der Fasern sogar in das Blut eintreten, wenn die Schleimhäute verletzt werden. Nasenbluten nach Abstrich- Entnahme ist kein seltenes Ereignis!

  3. Aluminium, dessen Verbindungen als Adjuvanzien bei Impfungen verwendet werden und unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, ist als zusätzlicher gesundheitsschädlicher Stoff vorhanden. Auch wurde im Zusammenhang mit Deodorants die Schädlichkeit von Aluminium erkannt und entsprechende Konsequenzen gezogen.


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