PCR Nasentest bis in den Rachen
Gemäss gestriger Medienkonferenz will der Bundesrat doch in der Tat, dass für die Ausstellung eines Covid-19 Zertifikates ab 16. Nov. 2021 nur noch jene PCR-Nasentests zählen, welche tief durch die Nase bis in den Rachen hinein durchgeführt werden.
Offizielle Begründung: Die Testresultate seien auf diese Weise genauer.
Für eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Infektion (wie dies seit Nov. 2020 von der WHO empfohlen wird), sieht der Bund nach wie vor keine Veranlassung.
Kommentar:
Diese erneute Verschärfung der allgemeinen Testpflicht stellt einen starken invasiven Eingriff in die physische und psychische Integrität aller zu Testenden (Ungeimpften) dar. Sie hat schweren Nötigungscharakter und ist (aufgrund der eklatanten Mängel des PCR-Testverfahrens; und mangels Berücksichtigung seriöserer Diagnosemöglichkeiten) ohne relevanten Nutzen.
Diese jüngste Anordnung des Bundesrates ist somit streng juristisch genommen aufgrund fehlenden Nutzens, fehlender Erforderlichkeit und aufgrund fehlender Zumutbarkeit eine gesundheitsgefährdende reine Schikane. Aufgrund ihres Nötigungscharakters und in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für eine generelle Testpflicht aller Ungeimpften ist diese Anordnung vor allem eines: Sie ist rein krimineller Natur.
Mit strafrechtlich relevanten Methoden treibt der Bundesrat die grosse Zahl der Impf-Unwilligen durch die enge Gnadenpforte der mRNA-Impfung.
Kriminelle Methoden einer Regierung, welche jedes Mass und jede Bodenhaftung verloren hat.
Diese Regelung ist als direkter Angriff auf die Gesundheit und die eigene Handlungsfreiheit zu verstehen. Dazu passen diese Ausführungen des Berliner HNO- Arzt Dr. Josef Thoma über nasale Tests: