Rechtliche Lage Schweiz
Professor Marcel Niggli im Interview zum Covid Gesetz Schweiz:
Erschienen in: Schweizerzeit Freitag 22. Oktober 2021
Covid-Gesetz: Verfassungswidrig
von Karl Spühler, Prof. Dr jur, ehem. Bundesrichter, Winterthur Das Covid-Gesetz kommt am 28. November zur Volksabstimmung. Eine sorgfältige Analyse zeigt, dass es vor der Bundesverfassung nicht standhält.
AUFRUF VON SCHWEIZER JURISTINNEN UND JURISTEN GEGEN DIE ANPASSUNG DES COVID-19-GESETZES
Am 28. November ist das souveräne Volk an die Urne gerufen. Nach einem Referendum gilt es, sich nun zu den am 19. März 2021 von der Bundesversammlung beschlossenen Änderungen des Covid-19 Gesetzes zu entscheiden, insbesondere zum dabei eingeführten „Impf-, Test- und Genesungsnachweises”, den sogenannten “Sanitätspass”.
Wollen wir bei dieser Abstimmung folgendes akzeptieren?
Test- und Contact-Tracing-System der Bürger (Art. 3b Covid-19-Gesetz) ?
Verweigerung des Zuganges zu Kultur, Restaurants, Freizeit und Sport für ungeimpfte Personen (Art. 6a Covid-19-Gesetz) ?
Dass Studenten mit einem guten Immunsystem einen Nachweis erbringen müssen, um Bildungsstätten besuchen zu dürfen (Art. 6a Covid-19-Gesetz) ?
Diese Gesetzesänderungen sind gefährlich und verletzen folgende Grundrechte und Grundsätze der Bundesverfassung (BV):
Grundsatz des rechtsstaatlichen Handelns in Hinblick auf die Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV)
Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5a BV)
Rechtsgleichheit vor dem Gesetz (Art. 8 Abs. 1 BV) und Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit persönlichen Überzeugungen (Art. 8 Abs 2 BV)
Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf Bewegungsfreiheit, sowie das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2 BV)
Schutz der Privatsphäre und vor missbräuchlichem Gebrauch persönlicher Daten (Art. 13 Abs 1 und 2 BV)
Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV)
Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV)
Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV)
Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV)
Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
Bedingungen zur Einschränkung der Grundrechte (Art. 36 BV)
mehr Informationen: https://www.declaration-juristes.ch/d/aufruf/
Man beachte vor allem die ellenlange Liste von unterzeichnenden Juristen!
