Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Beleidigung und anderer Straftaten
Hier eine gute Anleitung des Landratsamtes Bodenseekreis, die allen hilft, die selbst aktiv werden wollen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen diskriminierender und volksverhetzender Aussagen (§ 130 StGB) aktiv werden wollen.
Anwälte werden dies nur gegen angemessenes Honorar im Auftrag eines konkreten Mandanten tun. Dieses Geld kann sich jeder sparen - und einfach selbst eine Anzeige erstatten.
👉 Das Infoblatt gibt prima Hilfestellung!
Kann man wahrscheinlich bald gut gebrauchen, wenn es so weiter geht ...
infoblatt_umgang_mit_diskriminierenden_und_rechtsmotivierten
.pdf
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