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Versorgungsaufschlag: Kliniken kriegen bis zu 9.500 EURO pro Covid-Fall

Der Bundestag hat mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz den sogenannten Versorgungsaufschlag für Kliniken beschlossen. Somit erhalten Krankenhäuser, die Covid-Patienten behandeln, erneut Geld aus dem Bundeshaushalt. Der Systematik des Versorgungsaufschlags, lehnt sich an die bisherigen Ausgleichszahlungen an: Je nach Aufwand und Anzahl der Covid-19-Patienten beträgt dieser Aufschlag pro Kliniktag 360, 560 oder 760 Euro. Diese Pauschale kann das Krankenhaus dann mit 0,9 (Absenkung der Pauschale aus vorangegangenen Gesetzgebungen) sowie 13,9 (derzeit durchschnittliche Verweildauer von Covid-19-Patienten) multiplizieren und abrechnen. Bei einer Pauschale von 360 Euro wären das 4.500 Euro pro Fall, bei einer Pauschale von 760 Euro wären es 9.500 Euro.


Der Versorgungsaufschlag wird allerdings nur an Kliniken gezahlt, die Covid-Patienten mehr als zwei Tage behandeln. Außerdem müssen die Zahlungen im für die Pandemiezeit festgelegten Ganzjahresausgleich 2021 für Corona-bedingte Erlösrückgänge verrechnet werden. Kritik kommt diesbezüglich von großen Kliniken. So fordert die Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), die Mindestverweildauer auf fünf Tage anzuheben und dass der Versorgungsaufschlag nicht auf den Ganzjahresausgleich angerechnet wird. Die Meldung und Kontrolle der Fallzahlen, sowie der zügige Geldfluss sollen wie bei den bisherigen Ausgleichszahlungen auch von den Bundesländern gehandhabt werden. Ein Nachweisverfahren müssen Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband bis Ende November vorlegen. Die Regelungen gilt Rückwirkend ab dem 1. November bis zum 19. März 2022.


Unser Kommentar: Da können wir ja froh sein, dass die Kliniken nun noch einen guten Grund mehr haben, bei ihren Patienten, die sich zum Beispiel das Bein gebrochen haben, unbedingt einen COVID-Test zu machen. Am besten in einem Labor, das so einen richtig schön hohen CT-Wert hat :-)





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