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Verträge zur Vorlage beim Impfarzt und dem Arbeitgeber

Aktualisiert: 2. Jan. 2022

Viele Menschen sehen sich aktuell konfrontiert mit einer indirekten oder gar der Aussicht auf eine direkte Impfpflicht mit den experimentellen Impfstoffen gegen (so zumindest der aktuelle Stand) "schwere Verläufe von Covid-19".


Werner Gertz, Wirtschaftskorrespondent aus Namibia, hat zusammen mit Medizinern und Rechtsanwälten verschiedene Vertragsvorlagen zur Vorlage beim Impf-Arzt oder Arbeitgeber erstellt, die unter gewissen Umständen ein erster Behelf sein könnten.



Regelmäßig aktualisierte Vertrags-Dokumente finden Sie unter:

https://www.dropbox.com/sh/j0rsccszpov0tv3/AAA7eoJ-ZjV3mqsUc_KLEIKNa?dl=0



Direkte Empfehlung von Werner Gertz:

Unterstützung beim Impftermin oder beim Gespräch mit dem Arbeitgeber


Sie müssen damit rechnen, dass der Arzt bzw. der Arbeitgeber Druck machen, wenn Sie eine ablehnende Haltung gegenüber der Impfung einnehmen. Wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie dem Druck widerstehen können und nicht „einknicken“, nehmen Sie einen Beistand mit „Stehvermögen“ mit. Das kann, muss aber nicht ein Anwalt sein. Da es sich hier um Vertragsrecht handelt, kann das jeder sein, der verhandlungssicher ist und sich im Vertragsrecht auskennt. Dieser Beistand kann diese Beratung auch telefonisch durchführen.
Ich kann diese Unterstützung telefonisch gegen Aufwandserstattung gern auch übernehmen. Bitte sprechen Sie mich rechtzeitig vor dem geplanten Impf-Termin bzw. vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber an.


Bei der Anwendung der Verträge wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Aber am allermeisten wünsche ich Ihnen, dass Sie die Verträge nie brauchen werden.

Über Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen. Bitte nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse Impf-Haftung@protonmail.com .

Hier noch einige Anmerkungen, was außer der Vorlage vom „Zusatzvertrag zum Arbeits- bzw. Anstellungsvertrag“ (bei Impfzwang) noch sinnvoll sein kann, wenn der Arbeitgeber Tests verlangt: Die Rechtsanwältin für Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht Christiane Ringeisen hat in der Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 80 ab Minute 22:10 hierzu ausführlich Stellung genommen.


https://2020tube.de/video/sitzung-80-3g-am-arbeitsplatz-und-impfpflicht-in-oesterreich/


Es gibt auch eine ausführliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz.

Ich habe daraus folgendes entnommen:

Der Arbeitgeber muss eine Betriebsvereinbarung abschließen oder eine Dienstanweisung veröffentlichen.

Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, dass eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz erstellt werden oder vorhanden sein muss.

Also:

Nicht als „Einzelkämpfer“ auftreten, sondern sich mit Kollegen zusammenschließen und den Betriebsrat einschalten
Falls der Betriebsrat zugestimmt hat, Beschwerde einlegen
Notfalls vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen

Einzelheiten hierzu und auch Anregungen zur Vorgehensweise befinden sich auch in der Dropbox.


Viel Erfolg!!

Herzliche Grüße

Werner Gertz

Windhoek

Namibia


P.S.

Bitte vernetzen Sie sich mit den anderen Ungeimpften in Ihrer Firma.

Gemeinsam sind Sie stark!!

Behalten Sie die Nerven!

Das ist einfacher in der Gruppe.

Bleiben Sie beim NEIN!

Behalten Sie Ihre Selbstachtung!

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